Über unsere eigenständige Prüfungsgesellschaft verfügen wir auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung über ein umfangreiches
Leistungsspektrum.
Der Gesetzgeber sieht eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Pflichtprüfungen vor, die durch Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgenommen werden müssen.
Die bedeutendste Prüfungspflicht ergibt sich aus § 316 HGB, wonach mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte jährlich prüfen zu lassen.
Über unsere auf den Bereich Wirtschaftsprüfung spezialisierte Tochtergesellschaft Auretax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernehmen wir mit viel Erfahrung die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen.
Das Vorgehen bei der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen ist weitestgehend durch berufsständische Regelungen wie z.B die Prüfungsstandards des Institut der Wirtschaftsprüfer e.V (IDW), die Verlautbarungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und die zukünftig anzuwendenden International Standards on Auditing (ISA) vorgegeben.
Innerhalb der Vorgaben bieten sich aber dennoch Möglichkeiten, um das Vorgehen insbesondere an die Gegebenheiten von mittelständischen Unternehmen anzupassen.
Bei der Planung und Durchführung der Prüfung gehen wir in enger Abstimmung mit dem Mandanten und vor allem auch dessen Steuerberater vor.
Durch den von uns angestrebten auch unterjährigen Kontakt zu unseren Mandanten bzw. deren Steuerberater können problematische Sachverhalte bereits ohne Termindruck im Vorfeld gelöst werden. Auf etwaige Schwachstellen und Risiken weisen wir unsere Mandanten frühzeitig hin und unterstützen bei der Suche nach Lösungen.
Durch unsere flache Hierarchie ist die persönliche Einbindung unserer Wirtschaftsprüfer in den Prüfungsprozess stets gewährleistet.
Bei unserer Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Pflichtprüfungen unterliegen wir der Verpflichtung, ein Qualitätssicherungssystem zu unterhalten, dessen Inhalt weitgehend vorgegeben ist. Das Qualitätssicherungssystem muss in regelmäßigen Abständen in einem durch die Wirtschafsprüferkammer überwachten Vorgehen ("Peer review") überprüft werden. Die Auretax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verfügt über eine entsprechende Teil Bescheinigung.
Neben den gesetzlichen Pflichtprüfungen gibt es zahlreiche weitere Anlässe, bei denen Prüfungen auf freiwilliger Basis sinnvoll sind.
Auch hierfür stehen wir als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
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